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ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE FÜR DIE ARTIKEL DES VERFASSUNGSVERTRAGS
Artikel 50: Schutz personenbezogener Daten
* Die Änderungsvorschläge zu diesem Artikel können sich auf die alte Nummerierung von Teil I des Verfassungsentwurfs beziehen, die am 28. Mai 2003 geändert wurde.