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ÄNDERUNGSVORSCHLÄGE FÜR DIE ARTIKEL DES VERFASSUNGSVERTRAGS
TITEL VII - ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ÜBER DIE AUSLEGUNG UND ANWENDUNG DER CHARTA
* Die Änderungsvorschläge zu diesem Artikel können sich auf die alte Nummerierung von Teil I des Verfassungsentwurfs beziehen, die am 28. Mai 2003 geändert wurde.