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Die Arbeitsgruppen Zur Förderung der Überlegungen hat der Konvent beschlossen, Arbeitsgruppen zu Spezialthemen, die schwerlich auf einer Plenartagung vertieft werden können, zu bilden. Im Verlauf der Beratungen des Konvents werden möglicherweise weitere Arbeitsgruppen gebildet. Jede Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit bestimmten Fragen, zu denen sie eingehend Stellung zu nehmen hat. Nach jeder Sitzung einer Arbeitsgruppe wird eine Zusammenfassung veröffentlicht. Arbeitsgruppe I Subsidiarität: Nach dem Subsidiaritätsprinzip wird die Union - außer in den Bereichen, in denen sie eine ausschließliche Zuständigkeit hat - nur dann tätig, wenn dies wirksamer ist als ein Handeln auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene. Es geht hier um ein Grundprinzip der Union. Fragen:
Europäische Charta der Grundrechte: Die Europäische Charta der Grundrechte wurde von einem Konvent erarbeitet und am 18. Dezember 2000 angenommen. In ihr sind die allen Staaten der Union gemeinsamen moralischen und ethischen Werte festgehalten. Fragen: Arbeitsgruppe "Charta"
Rechtspersönlichkeit: Die Europäische Union entstand 1993 durch den Vertrag von Maastricht. Im Vertrag wird sie bezeichnet als "eine neue Stufe bei der Verwirklichung einer immer engeren Union der Völker Europas". Sie gründet auf drei "Säulen", von denen die erste für die Gemeinschaftsdimension (gemeinsame Agrarpolitik, Verkehr, Binnenmarkt usw.), die zweite für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die dritte für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen steht. Jedoch verfügt die Union nicht ausdrücklich über Rechtspersönlichkeit. Fragen: Arbeitsgruppe "Rechtspersönlichkeit"
Einzelstaatliche Parlamente: Wie es in der Erklärung von Laeken heißt: "Das europäische Projekt bezieht seine Legitimität ... auch aus demokratischen, transparenten und effizienten Organen. Auch die einzelstaatlichen Parlamente leisten einen Beitrag zu seiner Legitimierung." In der dem Vertrag von Nizza beigefügten Erklärung zur Zukunft der Union wurde bereits festgehalten, dass die Rolle der nationalen Parlamente in der Architektur Europas geprüft werden muss. Fragen: Vertrag von Nizza Arbeitsgruppe "Einzelstaatliche Parlamente"
Ergänzende Zuständigkeiten: Die ergänzenden Zuständigkeiten sind Bereiche, in denen die Union sich darauf beschränkt, die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu ergänzen oder zu unterstützen oder Förder- und Koordinierungsmaßnahmen zu erlassen. Fragen:
Ordnungspolitik: Der Ausdruck Ordnungspolitik vereint mehrere Begriffe: korrekte Verwaltung, effiziente Organisation, Transparenz und Rechenschaftspflicht. Diese in einem Wort zusammengefassten vier Begriffe sind selbstverständlich für die Zukunft Europas von wesentlicher Bedeutung. Fragen: Zusammensetzung der Arbeitsgruppen Tagungen Schlüsselbegriffe |
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